Natürliche Personen sind als Genossenschafterinnen oder Genossenschafter herzlich willkommen. Sie können sich durch schriftliche Beitrittserklärung um die Mitgliedschaft bewerben. Über die Aufnahme entscheidet der Verwaltungsrat nach Übernahme von Anteilscheinen im Nominalwert von mindestens Fr. 800.-- (gem. Art. 3 der Statuten).

Die Bernische Genossenschaft für Feuerbestattung schüttet weder Dividenden noch andere geldwerte Leistungen aus. Im Todesfall des Mitgliedes werden die Kosten für die Dienstleistungen des Krematoriums von der Genossenschaft im Gegenwert des Anteilscheinzertifikates übernommen.

Die Beitrittserklärung kann unter dem Kapitel "Downloads" ausgedruckt werden. Bei Fragen erteilt die Geschäftsführerin gerne Auskunft und stellt Ihnen nach Bedarf weitere Unterlagen zu.

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